Abgaswartungskurs 2024
Per 15. Februar 2016 ist die neue Verordnung über die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (VASm) in Kraft getreten.
Der Geltungsbereich der VASm ist für alle Fremdzündungs- und Selbstzündungsmotoren für den Schiffsantrieb und neu auch für den Antrieb von Generatoren zur Erzeugung elektrischer Energie.
Gemäss Art. 13 der VASm sind an allen Motoren von zugelassenen Schiffen in regelmässigen Zeitabständen Abgasnachuntersuchungen durchzuführen.
Gemäs Art. 3 der bisherigen Ausführungsbestimmungen dürfen Abgasnachuntersuchungen nur von Personen und Betrieben vorgenommen werden, die von der zuständigen Behörde dafür zugelassen sind. Die zuständige Behörde erteilt die Zulassung, wenn die Person oder der Betrieb über die notwendigen Kenntnisse, Werkstattunterlagen, Werkzeuge und Einrichtungen sowie über die notwendigen Messgeräte zur Durchführung einer fachgerechten Abgasnachuntersuchung verfügt. Die notwendigen Kenntnisse nach Ziff. 3.2 für die Abgasnachuntersuchung gelten als vorhanden, wenn die für die Abgasnachuntersuchung verantwortliche Person der zuständigen Behörde den Nachweis vorlegen kann, dass sie über die notwendigen Kenntnisse über Verbrennungsmotoren sowie über die Abgaswartung von Schiffsmotoren verfügt. Dieser Punkt wird erfüllt, wenn entweder die entsprechende mechanische Ausbildung vorliegt oder ein anerkannter Kurs absolviert wurde.
Der Berufsbildungsfonds des Schweizerischen Bootbauer-Verbandes führt in Zusammenarbeit mit AM Suisse den entsprechenden Kurs durch.
Der Kurs ist Bedingung zur Erlangung der notwendigen behördlichen Bewilligung für die Durchführung von Abgasnachuntersuchungen, sofern ein Betrieb über kein mechanisch geschultes Personal verfügt. Der Kurs kann ebenfalls für mechanisch geschultes Personal empfohlen werden.
Der Kurs findet im Bildungszentrum der AM Suisse in Aarberg statt. Es bestehen dort entsprechende Übernachtungs- und Verpflegungsmöglichkeiten.
Die Berücksichtigung erfolgt nach Eingang der Anmeldung.