Traumberuf Bootbauer

Berufsbildungsfonds

Das Berufsbildungsgesetz (BBG) sieht in Art. 60 die Möglichkeit vor, dass der Bundesrat Berufsbildungsfonds von Organisationen der Arbeitswelt auf deren Antrag hin für eine Branche allgemein verbindlich erklären kann. Damit werden alle Betriebe einer Branche zu angemessenen Solidaritätsbeiträgen für die Berufsbildung verpflichtet.

Durch allgemein verbindlich erklärte Berufsbildungsfonds werden auch Betriebe in die Verantwortung genommen, die sich bisher nicht an den allgemeinen Berufsbildungskosten einer Branche beteiligt und von den Leistungen der Verbandsmitglieder profitiert haben. Diese Nicht-Verbandsmitglieder werden zu angemessenen Solidaritätsbeiträgen verpflichtet.

Der Bundesrat hat den Berufsbildungsfonds des Schweizerischen Bootbauer-Verabndes per Beschluss vom 23. September 2008 als allgemeinverbindlich erklärt

Dem Fonds unterstellt sind das Wasserfahrzeuggewerbe und Boot- und Schiffhandel. Mit ihren Beiträgen unterstützen die Mitglieder und Nichtmitglieder des Bootbauer-Verbandes die Förderung der Berufsbildung branchenbezogen (Entwicklung von Bildungsangeboten, Organisation von Kursen und Qualifikationsverfahren, Berufswerbung usw.).

Die Betriebe, die dem Fonds unterstellt sind bezahlen einen jährlichen Grundbeitrag von CHF 250.00 und CHF 50.00 pro Mitarbeiter.

Dokumente

Dem Berufsbildungsfonds unterstellte Betriebe

386 Einträge gefunden

aufsteigend sortierenFirmaabsteigend sortierenNameabsteigend sortierenOrt
Allianz SuisseChristoph GriesserBern
Allenspach-Bootsmotoren GmbHFelix GebertJona
AKSA Würenlos AG Würenlos
ADIWA Nautic GmbH Ottoberg
Abegglen WerftThomas AbegglenIseltwald
Aazopf Bootswerft AGRoger KrähenbühlArth
Aarewerft Lehmann Solothurn
A/P EntreprisePierre CornuzMeinier
Moto & Car FactoryRené BührerRümlang
Gilbert NicoletVilleneuve
Patrick JohnerNant